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Betrieblicher Ausbildungsplan: Inhalt und Ablauf

Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen: Pflichtinhalte nach § 11 BBiG, Ablauf in sechs Schritten und Checkliste für die Eintragung bei der Kammer.

15. September 2026 · Absolveo Redaktion · 11 Min. Lesezeit
Betrieblicher Ausbildungsplan: Inhalt und Ablauf

Betrieblicher Ausbildungsplan: Inhalt und Ablauf

Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen: Pflichtinhalte nach § 11 BBiG, Ablauf in sechs Schritten und Checkliste für die Eintragung bei der Kammer.

Eine Ausbilderin und ein Auszubildender besprechen an der Werkbank die nächsten Ausbildungsschritte.
Eine Ausbilderin und ein Auszubildender besprechen an der Werkbank die nächsten Ausbildungsschritte.

Warum der betriebliche Ausbildungsplan Pflicht ist

Der betriebliche Ausbildungsplan ist keine Kür, sondern eine gesetzliche Pflicht. Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG müssen Sie in die Vertragsabfassung des Berufsausbildungsvertrags mindestens Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung aufnehmen.[1] Ergänzend verlangt § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG, dass Sie die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.[2]

Der Plan übersetzt diese Anforderungen in die Praxis Ihres Betriebs: Er legt fest, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird, und beschreibt damit den Regeldurchlauf Ihrer Auszubildenden durch das Unternehmen.

  • Welche Ausbildungsinhalte in welchem Zeitraum vermittelt werden (sachliche und zeitliche Gliederung)
  • Welche Abteilungen, Stellen oder Fachkräfte für welche Abschnitte verantwortlich sind
  • An welchen Ausbildungsplätzen und mit welchen Methoden gelernt wird
  • Wie Berufsschulzeiten, Urlaub und Prüfungstermine eingebettet sind

Das Gewicht der Pflicht zeigt sich bei der Eintragung: Berufsausbildungsverträge ohne Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung entsprechen nicht den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes und dürfen nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.[3] Gerade wer als Ausbildungsleitung mehrere Ausbildungsgruppen steuert, etwa in einer Pflegeeinrichtung oder einem Handwerksbetrieb mit mehreren Azubis, braucht den Plan zudem als Steuerungsinstrument, um Lücken und Nachholbedarf früh zu erkennen.

Ausbildungsrahmenplan und betrieblicher Ausbildungsplan: der Unterschied

Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil jeder Ausbildungsordnung; § 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG nennt ihn ausdrücklich als Pflichtinhalt.[4] Er führt die einzelnen Teile des Berufsbilds, die sogenannten Berufsbildpositionen, mit den zugehörigen Lernzielen auf und gibt an, in welchem Teil der Ausbildung und in welchem zeitlichen Umfang die Inhalte vermittelt werden sollen. Die Methoden der Vermittlung bleiben dagegen Ihnen als Ausbildende überlassen.[5]

Brutto- und Nettoausbildungszeit beachten

Die zeitlichen Richtwerte im Rahmenplan sind Bruttozeiten: Ihre Summe beträgt pro Ausbildungsjahr 52 Wochen. Davon müssen Sie Berufsschulzeiten, Urlaub und Prüfungsvorbereitung abziehen; nach der Modellrechnung des BIBB stehen betrieblich rund 160 Tage im Jahr für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte zur Verfügung, etwa drei Tage pro Woche.[5] Planen Sie die Inhalte also realistisch auf diese Nettozeit um, nicht auf die Bruttowochen.

Für Abweichungen von Reihenfolge und sachlichem Zusammenhang enthält jede Ausbildungsordnung eine Flexibilitätsklausel: Danach darf von der Organisation der Berufsausbildung abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.[5] Im Handwerk gelten die Ausbildungsordnungen nach § 25 HwO; die Vorschriften des BBiG zum Berufsausbildungsvertrag, insbesondere zur Vertragsabfassung nach § 11 BBiG, gelten auch für Handwerksberufe.

MerkmalAusbildungsrahmenplanBetrieblicher Ausbildungsplan
Wer erstellt ihnBund, Bestandteil der AusbildungsordnungIhr Ausbildungsbetrieb
RechtsnaturMindestanforderungen für alle BetriebeBestandteil der Vertragsabfassung nach § 11 Abs. 1 BBiG
InhaltBerufsbildpositionen mit LernzielenKonkrete Aufgaben, Orte, Methoden, zuständige Fachkräfte
ZeitangabenRichtwerte in Bruttowochen, Summe 52 Wochen pro JahrBetriebliche Nettozeiten, in überschaubare Abschnitte gegliedert

Pflichtinhalte: Was der Ausbildungsplan mindestens enthalten muss

Die sachliche und zeitliche Gliederung ist Bestandteil der Vertragsabfassung und muss deren Mindestangaben mit abdecken. § 11 Abs. 1 BBiG zählt auf, was in die Vertragsabfassung mindestens aufzunehmen ist:[6]

  • Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich der gesetzlichen Vertreter
  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
  • Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Form des Ausbildungsnachweises

Kriterien für die sachliche Gliederung

Die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung nennt die Kriterien, die Ausbildungsstätten bei der Erstellung und die zuständigen Stellen bei der Überprüfung beachten sollen: Die sachliche Gliederung muss alle im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten. Die Ausbildungseinheiten sollen sich bestimmten Funktionen (etwa Verkauf, Rechnungswesen, Montage) oder bestimmten Abteilungen Ihres Betriebs (etwa Buchhaltung, Lehrwerkstätte) zuordnen lassen, und die Gliederung muss auf die Anforderungen der Zwischen- und Abschlussprüfung abgestellt sein.[3]

Kriterien für die zeitliche Gliederung

Bei der zeitlichen Gliederung sollen überschaubare Abschnitte vorgesehen und der Urlaub berücksichtigt werden; als überschaubar gelten Abschnitte von höchstens sechs Monaten, sinnvoll sind Unterabschnitte nach Monaten oder Wochen. Dauer und Folge der Ausbildungsabschnitte dürfen nach den Fähigkeiten der Auszubildenden und den Besonderheiten der Ausbildungsstätte variiert werden, soweit Teilziele und Gesamtziel der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.[3] Planen Sie außerdem die Berufsschulzeiten und die Termine von Zwischen- und Abschlussprüfung mit ein.

Nicht vergessen: Die vier Standardberufsbildpositionen, Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie die digitalisierte Arbeitswelt, müssen alle Betriebe im betrieblichen Ausbildungsplan verankern, integrativ im Zusammenspiel mit den berufsspezifischen Inhalten.[5]

Schritt für Schritt: vom Ausbildungsrahmenplan zum betrieblichen Ausbildungsplan

Aus dem Rahmenplan wird Ihr Betriebsplan, wenn Sie die Vorgaben systematisch mit den Gegebenheiten Ihres Unternehmens abgleichen. Der folgende Ablauf in sechs Schritten hat sich in der Praxis bewährt und orientiert sich an den Arbeitshilfen der Kammern.

  1. Schritt 1: Ermitteln Sie alle betrieblichen Aufgaben in den Abteilungen und Ausbildungsabschnitten, die Ihre Auszubildenden durchlaufen sollen, und schreiben Sie diese nieder.
  2. Schritt 2: Ordnen Sie diese Aufgaben den Berufsbildpositionen des Ausbildungsrahmenplans zu. Prüfen Sie, ob alle Bereiche abgedeckt sind, und identifizieren Sie Inhalte, die Sie im Betrieb nicht umsetzen können.
  3. Schritt 3: Legen Sie Ausbildungsmethoden und -mittel fest. Planen Sie für Lücken Alternativen, etwa Verbundausbildung, internen Unterricht oder externe Schulungen.
  4. Schritt 4: Legen Sie Zeiträume und die zuständigen Fachkräfte fest. Berücksichtigen Sie Urlaubsplanung, Berufsschulzeiten sowie Termine und Vorbereitungszeiten der Prüfungen.
  5. Schritt 5: Kommunizieren Sie den fertigen Plan mit allen Beteiligten und den Auszubildenden und schaffen Sie Verbindlichkeit bei der Durchführung.
  6. Schritt 6: Besprechen und bewerten Sie den Ausbildungsstand in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel vierteljährlich, und passen Sie den Plan an. Welche Kennzahlen sich dafür eignen, zeigt der Beitrag Ausbildungscontrolling: Welche KPIs zählen.

Gestalten Sie die Probezeit inhaltlich so, dass ihr Zweck erfüllt wird und Aussagen über Eignung und Neigung der Auszubildenden möglich sind.[3] Wie Sie diese Phase strukturiert angehen, beschreibt der Probezeit-Fahrplan.

Fügen Sie die fertige sachliche und zeitliche Gliederung der Vertragsabfassung als Anlage bei: Sie ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrags und wird von der zuständigen Stelle mit überprüft.[3]

Checkliste: Pflichtangaben und Prüfung durch die Kammer

Bevor Sie den Vertrag einreichen, sollten Sie die folgenden Punkte prüfen. Sie ergeben sich aus § 11 Abs. 1 BBiG und den üblichen Prüfschwerpunkten der Kammern:[6]

  • Kopfdaten von Betrieb und Auszubildenden, bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter
  • Ausbildungsberuf und Ziel der Berufsausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsstätte sowie Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Sachliche und zeitliche Gliederung als Anlage zum Vertrag
  • Dauer der Probezeit, mindestens ein und höchstens vier Monate
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Vereinbarte Form des Ausbildungsnachweises
  • Benannte Ausbilderinnen und Ausbilder mit Nachweis der Eignung

Für die Eintragung gilt: Nach § 36 Abs. 1 BBiG beantragen Sie die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse unverzüglich nach Abschluss des Vertrags, schriftlich oder elektronisch. Eine Kopie der Vertragsabfassung und des Empfangsnachweises ist beizufügen; auf einen betrieblichen Ausbildungsplan, der der zuständigen Stelle bereits vorliegt, kann dabei Bezug genommen werden. Dasselbe gilt bei Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts.[7]

Im Handwerk führt die Handwerkskammer die Lehrlingsrolle; die Eintragung ist für die Auszubildenden gebührenfrei.[8] Verfahren, Vordrucke und Vorlagen unterscheiden sich je nach zuständiger Kammer, etwa zwischen IHK und Handwerkskammer sowie zwischen den Kammern verschiedener Regionen. Prüfen Sie daher immer die Vorgaben der Kammer, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.

Ausbildungsplan aktualisieren und dokumentieren

Ein Ausbildungsplan ist kein einmaliges Dokument. Anpassungen werden nötig, wenn betriebspraktische Besonderheiten etwa durch Saisonlage oder Personalwechsel entstehen, wenn der Lernfortschritt der Auszubildenden schneller oder langsamer verläuft als geplant, oder wenn Urlaubs- und Einsatzplanung sich ändern. Die Dauer und Folge der Ausbildungsabschnitte dürfen nach den Fähigkeiten der Auszubildenden und den Besonderheiten der Ausbildungsstätte variiert werden, soweit Teilziele und Gesamtziel nicht beeinträchtigt werden.[3]

Dokumentieren Sie Abweichungen sauber: Nach der Empfehlung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung hat die Ausbildungsstätte eine begründete Abweichung von der Gliederung festzuhalten und der zuständigen Stelle anzuzeigen.[3] Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts, etwa bei Beginn, Dauer oder Ausbildungsstätte, sind nach § 11 Abs. 3 BBiG erneut in Textform abzufassen und betreffen auch die Eintragung.[6]

Zur laufenden Dokumentation gehört der Ausbildungsnachweis: Nach § 14 Abs. 2 BBiG müssen Sie Ihre Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und die Nachweise regelmäßig durchsehen; den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, ihn am Arbeitsplatz zu führen.[9] Was beim digitalen Berichtsheft ab 2026 zu beachten ist, lesen Sie im entsprechenden Beitrag. Welche modernisierten Ausbildungsordnungen zum August 2026 in Kraft treten und was das für Ihre Planung bedeutet, fasst der Beitrag Ausbildungsordnung 2026: Was sich für Betriebe ändert zusammen.

Vorlagen und Unterstützung bei der Erstellung

Sie müssen den Plan nicht aus dem Nichts entwickeln. Die BIBB-Reihe Ausbildung gestalten bietet Umsetzungshilfen mit ausführlichen berufsspezifischen Erläuterungen und Praxisbeispielen zu den einzelnen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten; die Publikationen stehen für über 130 anerkannte Ausbildungsberufe zum kostenlosen Download bereit.[5]

  • Umsetzungshilfen der BIBB-Reihe Ausbildung gestalten für den jeweiligen Ausbildungsberuf
  • Muster und Vordrucke der zuständigen Kammer, je nach Kammer unterschiedlich, zum Beispiel bei der IHK
  • Ausbildungsberater der Kammer für die betriebliche Erstplanung
  • Betriebliche Vorlagen aus dem Verbund, etwa bei Ausbildung mit Partnerbetrieben

Für die laufende Steuerung unterstützt der Ausbildungsmanager von Absolveo, einer KI-nativen Plattform der CITO GmbH aus Hamburg, Betriebe bei Planung, Anpassung und Dokumentation der Ausbildung, von der Einsatzplanung über das digitale Berichtsheft bis zum Reporting über den Ausbildungsstand.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte klären Sie Einzelfälle mit Ihrer zuständigen Kammer oder einer fachkundigen Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was muss ein betrieblicher Ausbildungsplan mindestens enthalten?

Mindestens die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte sowie das Ziel der Berufsausbildung, denn diese Angaben sind nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG Pflichtbestandteil der Vertragsabfassung. In der Praxis gehören außerdem die zuständigen Abteilungen und Fachkräfte, die Ausbildungsstätten, die Methoden, die Berücksichtigung von Urlaub, Berufsschule und Prüfungsterminen sowie die vier Standardberufsbildpositionen dazu.[6][5]

Wie oft sollte ein Ausbildungsplan aktualisiert werden?

Überprüfen Sie den Plan mindestens vierteljährlich gemeinsam mit Ihren Auszubildenden und passen Sie ihn an, wenn Lernfortschritt, betriebliche Abläufe oder die Urlaubs- und Einsatzplanung es erfordern. Begründete Abweichungen von der Gliederung halten Sie mit Begründung fest und zeigen Sie der zuständigen Stelle an.[3]

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildungsrahmenplan und betrieblichem Ausbildungsplan?

Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil der Ausbildungsordnung und gilt bundesweit als Mindestanforderung mit Lernzielen und zeitlichen Richtwerten in Bruttowochen; die Methoden der Vermittlung bleiben den Ausbildenden überlassen.[5] Der betriebliche Ausbildungsplan rechnet diese Richtwerte in betriebliche Nettozeiten um und ordnet die Inhalte konkreten Abteilungen, Ausbildungsplätzen, Zeiträumen und zuständigen Fachkräften zu.

Muss der Ausbildungsplan bei der IHK oder Handwerkskammer eingereicht werden?

Der Ausbildungsplan ist Bestandteil der Vertragsabfassung. Bei der Eintragung des Ausbildungsvertrags, die Sie unverzüglich nach Vertragsabschluss beantragen müssen, ist eine Kopie der Vertragsabfassung beizufügen; auf einen bereits vorliegenden betrieblichen Ausbildungsplan kann Bezug genommen werden.[7] Ob und in welcher Form die Kammer den Plan zusätzlich als eigene Unterlage erwartet, ist je nach zuständiger Kammer unterschiedlich; manche Kammern verlangen ihn bei erstmaliger Ausbildung ausdrücklich.

Was passiert, wenn kein betrieblicher Ausbildungsplan vorliegt?

Ohne sachliche und zeitliche Gliederung kann der Vertrag nicht eingetragen werden, wie im Abschnitt zur gesetzlichen Pflicht beschrieben. Damit fehlt der formale Nachweis des Ausbildungsverhältnisses, und Sie verstoßen zugleich gegen Ihre Pflicht nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG, planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert auszubilden.[9] In der Praxis kommt hinzu: Ohne Plan fehlt die Steuerungsgrundlage, um Lücken im Ausbildungsstand rechtzeitig zu erkennen.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de
  2. gesetze-im-internet.de
  3. bibb.de
  4. gesetze-im-internet.de
  5. bibb.de
  6. gesetze-im-internet.de
  7. gesetze-im-internet.de
  8. gesetze-im-internet.de
  9. gesetze-im-internet.de
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