Ausbildung
Ausbildung: Azubis erfolgreich durch die Probezeit führen
So gestalten Ausbildungsbetriebe die ersten 100 Tage: Ein Praxis-Fahrplan für die Probezeit in der Ausbildung inkl. Tipps zu Feedback, BBiG und IHK-Hilfe.

Ausbildung: Azubis erfolgreich durch die Probezeit führen
So gestalten Ausbildungsbetriebe die ersten 100 Tage: Ein Praxis-Fahrplan für die Probezeit in der Ausbildung inkl. Tipps zu Feedback, BBiG und IHK-Hilfe.

Woche 1: Ankommen und Orientierung im Betrieb
Wenn der neue Ausbildungsjahrgang zum 1. August oder 1. September im Unternehmen startet, entscheidet bereits die erste Arbeitswoche über das gegenseitige Vertrauen. Für Auszubildende markiert dieser Übergang einen tiefgreifenden Lebensabschnitt, der mit Unsicherheiten und hohen Erwartungen verbunden ist. Ein strukturiertes Onboarding für jeden Azubi stellt sicher, dass vom ersten Tag an Verlässlichkeit und Professionalität erlebbar sind.
Vorbereitung des Arbeitsplatzes und feste Bezugspersonen
Am ersten Arbeitstag müssen sämtliche Rahmenbedingungen stehen: Der persönliche Arbeitsplatz, notwendige IT-Zugänge, Schutzkleidung und Werkzeuge dürfen nicht erst improvisiert werden. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG ist der Ausbildende gesetzlich verpflichtet, den Auszubildenden die erforderlichen Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ebenso wichtig ist die Zuweisung einer festen Ansprechperson oder eines Paten aus dem Team, der für organisatorische und fachliche Fragen zur Seite steht.
- Vollständige Einrichtung des Arbeitsplatzes und aller technischen Zugänge vor dem ersten Tag
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen und Belehrungen
- Persönliche Vorstellungsrunde im Team und Kennenlernen der betrieblichen Schnittstellen
- Schriftliche Übergabe der Erwartungen, Arbeitszeiten und Verhaltensregeln für die Startphase
Ein schriftlicher Orientierungsplan für die erste Woche gibt neuen Auszubildenden Sicherheit und entlastet das Ausbildungspersonal. Wer von Beginn an klar kommuniziert, welche Aufgaben anstehen und wer bei Problemen unterstützt, schafft die Basis für ein stabiles erstes Ausbildungsjahr im Betrieb.
Woche 2 bis 4: Struktur durch den Ausbildungsplan
Nach den ersten Orientierungstagen rückt die fachliche Einarbeitung in den Mittelpunkt. Der betriebliche Ausbildungsplan bildet das organisatorische Rückgrat: Er übersetzt die Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsordnung in konkrete betriebliche Lernstationen und macht für die Auszubildenden transparent, welche Kompetenzen in welchen Abteilungen erworben werden.
Führung des Berichtshefts und frühe Rückmeldungen
Nach § 14 Abs. 2 BBiG haben Ausbildende Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen[1]. Das Berichtsheft sollte nicht monatelang ignoriert, sondern vom ersten Tag an wöchentlich geprüft und gegengezeichnet werden. Lückenlose Aufzeichnungen sind auch die Grundlage für das, was der Beitrag Vom Azubi zur Fachkraft: Wie strukturierte Prüfungsvorbereitung Ausbildungsabbrüche senkt später im Ausbildungsverlauf beschreibt.
- Gemeinsame Durchsprache des betrieblichen Ausbildungsplans für das erste Halbjahr
- Einrichtung und Einweisung in das System für den täglichen bzw. wöchentlichen Ausbildungsnachweis
- Regelmäßige wöchentliche Gegenzeichnung der Berichte durch die zuständigen Ausbilder
- Führung eines ersten strukturierten Feedbackgesprächs nach Abschluss der vierten Ausbildungswoche
Das Feedbackgespräch nach vier Wochen dient dem gegenseitigen Abgleich: Haben sich die gegenseitigen Erwartungen erfüllt, gibt es Unklarheiten bei den Aufgaben oder besteht Unterstützungsbedarf in der Berufsschule? Frühzeitiges Feedback verhindert, dass Missverständnisse unbemerkt die Probezeit in der Ausbildung belasten.
Woche 5 bis 8: Erste Kompetenzchecks ohne Prüfungsdruck
In der zweiten Hälfte der Probezeit empfiehlt es sich, den aktuellen Leistungs- und Wissensstand gezielt zu erfassen. Kleine, angekündigte Standortbestimmungen zeigen frühzeitig auf, in welchen Bereichen Grundlagen noch gefestigt werden müssen, solange noch ausreichend Zeit zum Nachsteuern vorhanden ist.
Förderung statt Selektion als didaktischer Grundsatz
Diese Kompetenzchecks dürfen ausdrücklich nicht als Instrument der Selektion oder Druckausübung verstanden werden. Sie dienen der individuellen Förderung und der Überprüfung, ob die Vermittlung der Ausbildungsinhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan im betrieblichen Alltag greift. Welche Ansätze dabei helfen, zeigt der Beitrag Prüfungsangst bei Azubis: Was Ausbildungsbetriebe tun können. Durch eine transparente, ermutigende Herangehensweise etablieren Betriebe von Beginn an eine positive Lernkultur.
- Praktische Arbeitsaufgaben mit klar definierten Qualitätskriterien und anschließender Reflexion
- Kurze theoretische Wissenstests zur Festigung berufsrelevanter Grundbegriffe
- Strukturierter Abgleich mit den schulischen Leistungen und Noten der Berufsschule
- Vereinbarung von gezielten Fördermaßnahmen bei erkennbaren fachlichen Lücken
Treten Defizite auf, gilt es, zeitnah gegenzusteuern: durch gezielte Nachschulungen am Arbeitsplatz, zusätzliche Übungsaufgaben oder die Abstimmung mit Fachkräften. Eine kontinuierliche Förderung stützt den Ausbildungserfolg und hält die Motivation der Auszubildenden stabil.
Woche 9 bis 13: Das Probezeitgespräch rechtzeitig führen
Das Berufsbildungsgesetz regelt in § 20 BBiG, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit der Probezeit beginnt. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen[2]. Eine vertragliche Verlängerung über diese gesetzliche Höchstdauer hinaus ist unzulässig.
Rechtliche Besonderheiten der Kündigung nach § 22 BBiG
Die Probezeit besitzt rechtlich herausragende Bedeutung: Gemäß § 22 Abs. 1 BBiG[3] kann das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit von beiden Seiten ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung durch den Betrieb nur noch aus wichtigem Grund nach § 22 Abs. 2 BBiG möglich. Betriebe müssen das entscheidende Probezeitgespräch daher deutlich vor Ablauf der Frist ansetzen. Der hier genannte Fahrplan geht von einer dreimonatigen Probezeit aus; wurden vier Monate vereinbart, verschieben sich die Termine entsprechend nach hinten. Maßgeblich ist immer die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Dauer.
- Zusammenstellung aller dokumentierten Zwischenbewertungen, Berichtshefte und Leistungsnachweise
- Führung des strukturierten Probezeitgesprächs mindestens drei Wochen vor Fristablauf
- Gemeinsame Formulierung einer verbindlichen Zielvereinbarung für die verbleibenden Monate des ersten Ausbildungsjahres
- Schriftliche Bestätigung des Gesprächsergebnisses und Weiterführung der Ausbildung
Wird das Gespräch rechtzeitig geführt, bleiben beiden Seiten genügend Handlungsspielraum und Zeit für eine fundierte Entscheidung. Überhastete Kündigungen am letzten Tag der Probezeit lassen sich durch diesen vorausschauenden Ablauf zuverlässig vermeiden.
Laufende Dokumentationspflicht für Ausbilder
Für die betriebliche Ausbildungsleitung sowie für Pflegedienst- und Ausbildungsleitungen ist eine lückenlose Dokumentation unverzichtbar. Sie dient keineswegs rein bürokratischen Zwecken, sondern bildet das Fundament einer transparenten Leistungsbeurteilung und schafft bei Unstimmigkeiten die erforderliche Nachvollziehbarkeit.
Zentrale Elemente einer strukturierten Ausbildungsakte
Wer Fördermaßnahmen und Entwicklungsgespräche systematisch festhält, kann den Lernfortschritt objektiv bewerten und bei Leistungstiefs zielgerichtet intervenieren. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG haben Ausbildende die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann[1]. Eine strukturierte Nachweisführung macht diese Planmäßigkeit im Alltag überprüfbar.
- Protokolle aller geführten Feedback- und Entwicklungsgespräche mit Datum und Unterschriften
- Laufende Gegenzeichnung der schriftlichen oder digitalen Ausbildungsnachweise
- Detaillierte Erfassung von betrieblichen und schulischen Fehlzeiten
- Schriftliche Dokumentation vereinbarter Fördermaßnahmen, Zusatzaufgaben oder Nachhilfeangebote
Sollte es im weiteren Ausbildungsverlauf zu gravierenden Problemen kommen, liefert eine saubere Dokumentation den Nachweis, dass der Betrieb seiner Förder- und Unterweisungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist.
Wann die Kammer einzubinden ist
Trotz sorgfältiger Planung und regelmäßiger Rückmeldungen können in der Startphase der Ausbildung Konflikte auftreten, die sich betriebsintern nicht ohne Weiteres lösen lassen. In solchen Situationen sollten Betriebe frühzeitig externe Expertise einbinden, anstatt das Ausbildungsverhältnis vorzeitig aufzugeben.
Kostenfreie Beratung durch IHK und Handwerkskammer
Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer stehen als neutrale Anlaufstelle zur Verfügung. Sie unterstützen kostenfrei bei Schlichtungen, Fragen zur Ausbildungseignung oder rechtlichen Unsicherheiten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) weist darauf hin, dass die Ausbildungsberatung der Kammern bei Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis unterstützt und dass es nach Ausbildungsbeginn wichtig ist, die betriebliche und berufliche Sozialisation im Betrieb zu stärken und bei Herausforderungen Hilfe von außen hinzuzuziehen[4]. Betriebe sollten den Kontakt deshalb suchen, solange die Fronten noch nicht verhärtet sind und eine Einigung realistisch ist.
- Schwere oder wiederkehrende Konflikte zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden
- Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung sowie Umschulungsbedarfe
- Notwendige Änderungen des Ausbildungsvertrags oder Anpassungen der Ausbildungszeit
- Drohende vorzeitige Lösung des Vertrags während oder nach der Probezeit
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte im konkreten Einzelfall ist stets die zuständige IHK oder Handwerkskammer zu konsultieren.
Die häufigsten Fehler in den ersten 100 Tagen
Eine unzureichende Betreuung in der Anfangsphase führt nicht selten zum vorzeitigen Scheitern der Ausbildung. Nach dem BIBB-Datenreport 2025 lag die Vertragslösungsquote in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2023 bei 29,7 Prozent und damit weiter auf hohem Niveau[5].
Vertragslösung vs. Ausbildungsabbruch im ersten Ausbildungsjahr
Im Berichtsjahr 2022 wurden bundesweit 155.325 duale Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Gut ein Drittel dieser Vertragslösungen entfiel auf die Probezeit und ein weiteres Drittel auf die Zeit nach der Probezeit, aber noch innerhalb des ersten Ausbildungsjahres[4]. Dabei ist eine wichtige Differenzierung essenziell: Eine Vertragslösung ist keineswegs mit einem endgültigen Ausbildungsabbruch gleichzusetzen, da viele Jugendliche ihre Ausbildung nach einer Lösung in einem anderen Betrieb oder in einem anderen Ausbildungsberuf erfolgreich fortsetzen.
| Typischer Fehler in der Probezeit | Praktische Gegenmaßnahme im Betrieb |
|---|---|
| Fehlende Einarbeitungsstruktur an Tag 1 | Fester Onboarding-Plan und persönliche Ansprechperson ab dem ersten Tag |
| Ausbleibendes Feedback bis zur 12. Woche | Regelmäßige, strukturierte Feedbackgespräche in festen Zeitabständen |
| Vernachlässigung des Ausbildungsnachweises | Wöchentliche Prüfung und Gegenzeichnung des Berichtshefts |
| Zu späte Intervention bei Problemen | Frühzeitige Fördermaßnahmen und rechtzeitige Einbindung der Kammern |
Um einen unnötigen Ausbildungsabbruch zu verhindern und die administrative Organisation von der Einsatzplanung bis zur Ausbildungsdokumentation effizient zu bündeln, empfiehlt sich der Einsatz professioneller Software. Mit dem Ausbildungsmanager von Absolveo behalten Ausbildungsverantwortliche alle Meilensteine, digitale Berichtshefte und Fördermaßnahmen übersichtlich im Blick und schaffen so optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange darf die Probezeit in der Ausbildung maximal dauern?
Nach Paragraf 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss die Probezeit mindestens einen Monat betragen und darf höchstens vier Monate dauern.
Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?
Laut Paragraf 22 Absatz 1 BBiG kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung durch den Betrieb nur noch aus wichtigem Grund möglich.
Ist jede Vertragslösung in der Probezeit ein Ausbildungsabbruch?
Nein. Eine Vertragslösung bedeutet lediglich, dass das aktuelle Ausbildungsverhältnis beendet wird. Viele Auszubildende schließen danach erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab, in einem anderen Betrieb oder in einem anderen Beruf. Vertragslösung und Ausbildungsabbruch sind also nicht dasselbe.
Wer ist zuständig, wenn Konflikte in der Probezeit eskalieren?
Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der zuständigen IHK oder Handwerkskammer sind die richtigen Anlaufstellen. Sie vermitteln kostenfrei zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden und sollten frühzeitig eingeschaltet werden.
Welche Pflichten hat der Betrieb laut BBiG gegenüber den Auszubildenden?
Gemäß Paragraf 14 BBiG müssen Ausbildende dafür sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, sie müssen die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen und die Auszubildenden zum Führen der Ausbildungsnachweise anhalten.
Quellen
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